top of page

Anmelde - & Teilnahmebedingungen

AGBs für die Teilnahme an Veranstaltungen des Unisportzentrums

 

Teilnahmebestimmungen
Teilnahmeberechtigt sind primär Studierende, Beschäftigte und Angehörige der TUBAF. Bei verfügbaren Kapazitäten ist es Gästen gestattet, zu geänderten Konditionen und eigener Haftungsvorsorge am Kursbetrieb teilzunehmen. Jeder Teilnehmer am Universitätssport muss sich und seine bestätigte Beitragszahlung entweder via App (QR-Code) oder sonstigem Beleg legitimieren können.

Anmeldung und Erwerb der Teilnahmerlaubnis
Die Teilnahme an den Sportangeboten ist erst nach der Anmeldung und Buchung auf www.tubaf.plus oder über die Uninow-App möglich. Nach Registrierung wird eine Zahlungsaufforderung übermittelt. Eine Kursbuchung gilt jeweils für die Vorlesungszeit des laufenden Semesters. Die Teilnahme- und Zahlungserlaubnis ist auf Verlangen dem Sportlehrer/Übungsleiter/Kontrollberechtigten via App vorzuweisen. Bei einer Teilnehmerzahl <6 pro Sportkurs behalten wir uns vor, diesen Kurs abzusetzen. Hierfür erhalten die Teilnehmer Anspruch auf anteiligen Kostenersatz bzw. den den Kurs ohne Mehrkosten zu wechseln.

Beitrags- und Kostenordnung
Die Kosten- und Beitragsordnung gilt verbindlich. Die aktuelle Ordnung gilt mit Beginn des Sommersemesters 2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Cardio- und Kraftraum
Der Kraftraum bietet ca.100m² Trainingsfläche. Nahezu jede Muskelgruppe und Trainingsform findet hier einen adäquaten Trainingsimpuls. Der Cardioraum bietet ca. 50m² Trainingsfläche mit diversen Geräten die vordringliche dem Herzkreislauf-, Ausdauer- und Kraftausdauertraining dienen sollen. Der Kauf einer Kraftsport- und Cardionutzerkarte beinhaltet die Nutzungsmöglichkeit beider Trainingsräume. Der Kauf einer Kraftsport- und Cardionutzerkarte beinhaltet die semesterweise, terminlich ungebundene, bei Bedarf wöchentlich mehrmalige Nutzung der Trainingsräume während der regulären Öffnungszeiten. Aufgrund der begrenzten Größe können maximal acht (8) Sportler gleichzeitig in einem Raum trainieren. Alleiniges Trainieren ist untersagt! Bitte sorgt daher für Trainingsbegleitung. Dies gilt es ein-zuhalten und bei Bedarf zu warten. Für eine bessere terminliche Abstimmung untereinander, hängt am Eingang der Räume eine individuell nutzbare aber unverbindliche Planungsdatei. Während der regulären Öffnungszeiten gilt "freies Training". Das bedeutet, dass nur temporär Betreuungspersonal vor Ort und ansprechbar ist. Nach Onlinebuchung muss die Nutzungserlaubnis im Büro des USZ via QR-Code-Scan bestätigt werden.

Widerrufsbelehrung
Ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht anteilig und ausschließlich bei nachweislicher Erkrankung (Nicht-Teilnahme) am gewählten Kurs sowie bei Absage durch den Veranstalter. Eine Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein späterer Teilnahmebeginn entbindet die Teilnehmer nicht von der kompletten Kostenbeitragspflicht. Der Veranstalter behält sich das Recht zur Kursabsage- oder Verlegung vor insofern weniger als sechs gebuchte Teilnehmer regelmäßig am Kurs teilnehmen.

Erschleichen von Leistungen
Unbefugte Nutzung eines Sportangebotes oder Beihilfe zur unbefugten Nutzung führen zum Entzug jeglicher Kursbuchungen und zum Hausverbot durch das Universitätssportzentrum der TU Bergakademie Freiberg. Eine unbefugte Nutzung liegt vor, wenn keine gültige Nutzerkarte vorgewiesen werden kann.

Allgemeine Regeln/Ordnungen
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Übungs- und Wettkampfbetriebes sowie von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit bitten wir um die Einhaltung folgender Regeln:

i. Alle Sporthallen dürfen nur mit sauberen Trainingsschuhen (abriebfeste Gummisohlen, non marking), die nicht im Freien getragen werden, betreten werden.
ii. Bitte pünktlich zu den Übungseinheiten/Veranstaltungen erscheinen.
iii. In den Sportstätten besteht generelles Rauchverbot und der Umgang mit offenem Feuer ist nicht gestattet!
iv. Mitnahme und Ausschank alkoholischer Getränke ohne besondere Genehmigung ist untersagt!
v. Die Mitnahme von Speisen und Glasflaschen in die Sportstätten ist verboten!
vi. Die Sportstätten und -anlagen sowie die vom Universitätssportzentrum zur Verfügung gestellten Sportgeräte und -materialien sind sorgsam zu behandeln, nicht zu beschädigen und in ordentlichem Zustand zu verlassen. Abfälle bitte in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgen!
vii. Die Entnahme und Benutzung der Sportgeräte ist erst nach Genehmigung durch den Sportlehrer/Übungsleiter gestattet.
viii. Die im Sportprogramm ausgewiesenen Übungszeiten sind einzuhalten und die Sportstätten spätestens 15 Minuten nach Beendigung der letzten Sportstunde zu verlassen.
ix. Aus Gründen der persönlichen Sicherheit und zur Schonung der Anlagen sind die Sportanlagen nur in zweckentsprechender Sportbekleidung zu nutzen.
x. Bitte keine Wertgegenstände bzw. Geld in den Umkleideräumen liegen lassen bzw. die Wertsachen mit in die Halle bzw. auf die Sportanlage nehmen sowie im Schadensfall eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Für Diebstahl und Beschädigung von Privateigentum ist jegliche Haftung seitens der Universität ausgeschlossen.
xi. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet!

Weisungsrecht
Sportlehrer, Übungsleiter sowie das Sportstättenpersonal üben das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist auch im Interesse der eigenen Sicherheit Folge zu leisten. Sie sind ermächtigt, Teilnehmer, die gegen die Verhaltensregeln bzw. Hausordnung verstoßen, vom Übungsbetrieb auszuschließen.

Versicherung - Studierende
Die Teilnahme von immatrikulierten Studierenden am Hochschulort ist gesetzlich unfallversichert, wenn (weitere Informationen siehe www.unfallkassesachsen.de):
• das Sportangebot der Hochschule eine offizielle Hochschulveranstaltung darstellt
• das Sportangebot von der Hochschule selbst oder einer hochschulbezogenen Institution durchgeführt wird
• die Sportausübung innerhalb des organisierten Übungsbetriebes, d. h. während der festgesetzten Zeiten und unter Leitung eines durch die Hochschule bestellten Übungsleiters stattfindet
• die Hochschulsportwettkämpfe eine breitensportliche Ausrichtung besitzen und für alle Studierenden der Hochschule offenstehen.

Versicherung - Beschäftigte
Die Teilnahme von Mitarbeitern ist gesetzlich unfallversichert, wenn:
• das Sportangebot der Hochschule eine offizielle Hochschulveranstaltung darstellt
• die sportliche Betätigung im direkten Zusammenhang als Ausgleich zur Arbeitstätigkeit steht.
.

!!! Ein Versicherungsschutz bzw. Haftungsanspruch Dritter (Gäste, Angehörige) besteht grundsätzlich nicht !!!


Sport in eigener Verantwortung
Teilnehmer an Sportveranstaltungen, die in eigener Verantwortung durchgeführt werden (z. B. Nutzung freier Hallenzeiten, Nutzung der Tennisplätze), sind in keinem Falle über die TU Bergakademie Freiberg versichert. Die Teilnahme an allen sonstigen Veranstaltungsangeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmerselbst verantwortlich.

Unfälle und Unfallmeldung
Alle Sportunfälle sind sofort dem Sportlehrer/Übungsleiter anzuzeigen. Für alle meldepflichtigen Unfälle muss innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige im Büro des Unisportzentrums abgegeben werden. Diese kann telefonisch erfolgen. Melde-pflichtig sind Unfälle, wenn ein Arzt aufgesucht wurde. Bei Beamten gelten Unfälle im Rahmen des Hochschulsports nicht als Dienstunfälle. Es wird allen Teilnehmern empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen.

Schäden und Haftung
Schäden während der Teilnahme am organisierten, unter Aufsicht und Anleitung stehenden Übungs- und Wettkampfbetrieb sind unverzüglich dem Sportlehrer/Übungsleiter zu melden. Für Schäden an Sportgeräten und -einrichtungen durch nichtsachgemäßen Gebrauch haftet der Verursacher. Zu beachten ist, dass nach dem SGB VII ein Anspruch auf Ersatz bei Sachschäden und Schmerzensgeld ausgeschlossen ist und die Teilnehmer Ersatzansprüche wegen Körperschäden untereinander oder gegen den Träger des Allgemeinen Hochschulsports nicht geltend machen können; es sei denn, es liegt Vorsatz vor. Allen Teilnehmern wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung (gegenüber Ansprüchen bei Personen- und Sachschäden an Dritten) empfohlen!

Wertsachenverwahrung
Im eigenen Interesse bitten wir Sie, auf Wertsachen zu achten, diese einzuschließen bzw. mit in die Sporthallen zu nehmen. Für die Verwahrung Ihrer Wertsachen stehen den Nutzern des Kraftraumes in der Glückauf-Sporthalle Schließfächer im Kraftraum zur Verfügung. Alle anderen Teilnehmer am Unisport in der Glückauf-Sporthalle können den Fächerschrank im Vorraum nutzen. Hierfür bitte ein eigenes Vorhängeschloss mitbringen. Im Interesse aller Teilnehmer dürfen die Fächer jeweils nur für die Dauer der besuchten Übungseinheit genutzt werden.

Bonusprogramm der Krankenkassen
Bei Vorlage des Bonusheftes bzw. Formulars Ihrer Krankenkasse und der Nutzerkarte bestätigen wir Ihnen nach Ablauf des Semesters gern die Teilnahme an Gesundheits- oder Betriebssportangeboten. Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Mitarbeiter des Universitätssportzentrums wenden.

Beiträge SS24-1.png
bottom of page